Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.03.1997

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.10.1997 - 20 W 19/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2928
OLG Hamm, 15.10.1997 - 20 W 19/97 (https://dejure.org/1997,2928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.10.1997 - 20 W 19/97 (https://dejure.org/1997,2928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - 20 W 19/97 (https://dejure.org/1997,2928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angreifbarkeit des Ergebnisses eines Sachverständigenverfahrens

  • Anwaltsblatt

    § 485 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB 14; ZPO § 485
    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren - Wert eines Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 689
  • AnwBl 1998, 351
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Bamberg, 25.08.2017 - 1 W 19/16

    Bindungswirkung des im Sachverständigenverfahren erholten Gutachtens

    Die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens beseitigt das Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren (Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 10 AFB Rdnr. 1; OLG Hamm r+s 1998, 102 betreffend § 14 AKB 1996).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 7 W 52/98

    Selbständiges Beweisverfahren; Zulässigkeit des Antrags ; Rechtliches Interesse;

    Ein solches rechtliches Interesse ist deshalb im allgemeinen zu bejahen, wenn die Feststellung Grundlage für Ansprüche des Antragstellers oder für deren Verneinung sein kann (OLG Düsseldorf MedR 1986, 132; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 485 Rdn. 7), und nur zu verneinen, wenn feststeht, das Ergebnis des Beweisverfahrens werde in einem sich etwa anschließenden Prozeß keine Bedeutung haben (weil die Beweiserhebung dann unnütz wäre; OLG Hamm NJW 1998, 689) oder weder ein Rechtsverhältnis noch ein möglicher Prozeßgegner noch ein Anspruch ersichtlich ist (Zöller/Herget, ZPO 21. Aufl., § 485 Rdn. 7 a).
  • OLG Köln, 17.11.1999 - 16 W 28/99

    Umfang der Substantiierungspflicht im selbständigen Beweisverfahren

    Richtig ist andererseits, dass das Ziel des selbständigen Beweisverfahrens, der Prozessvermeidung zu dienen, von vorneherein nicht zu erreichen wäre, wenn die Feststellung unabhängig von ihrem Ergebnis wegen Fehlens der Erfolgsaussicht des möglichen Hauptsacheprozesses aus anderen Gründen keine Bedeutung hätte und mithin die Beweiserhebung unnütz wäre (vgl. OLG Hamm NJW 98, 689).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 193/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5501
OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 193/96 (https://dejure.org/1997,5501)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.1997 - 22 U 193/96 (https://dejure.org/1997,5501)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 1997 - 22 U 193/96 (https://dejure.org/1997,5501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 3 O 261/95
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 193/96

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 689 (Ls.)
  • NZV 1997, 519
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 193/96
    Abnahme bedeutet die körperliche Entgegennahme des Werkes im Wege der Besitzübertragung verbunden mit der Billigung des Werkes als zumindest in der Hauptsache vertragsgemäß (vgl. BGH NJW 1993, 1972, 1974).
  • BGH, 21.05.1968 - VI ZR 131/67

    Verjährung von Ansprüchen des Kraftfahrzeughändlers wegen der Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 193/96
    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, den der Bundesgerichtshof in dem beklagtenseits zitierten Urteil vom 21.5.1968 (NJW 1968, 1472 ) zu entscheiden hatte, und in welchem ein Kaufinteressent auf einer Probefahrt das ihm von einem Kraftfahrzeughändler überlassene Fahrzeug beschädigte.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1994 - 5 U 83/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 193/96
    Zwar wird man bei einer Fahrzeugreparatur, entsprechend bei einer Tuningmaßnahme, in der Zahlung des Werklohnes und der Entgegennahme des Fahrzeuges noch keine konkludente Billigung der Werkleistung durch den Auftraggeber sehen können, weil diesem eine gewisse Prüfungszeit eingeräumt werden muß (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1995, 142 = OLG-Report 1994, 141).
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